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Traktor

Klasse T

Eingeschlossene Klassen:

Mindestalter: 16

1. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), auch mit Anhänger.

2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h), auch mit Anhänger.

Anmerkung:

Fahrer, die noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen nur Zugmaschinen bis max. Höchstgeschwindigkeit 40 km/h fahren. 

  • Passbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt


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