Jetzt noch schnell mit dem Führerschein beginnen.

Bus

verliere keine zeit mehr!

Klasse D1

Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

Besonderheiten:

  • Vorausetzung Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz C1 oder C

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre

  • 41 Stunden Grundausbildung 
  • 19 Stunden Überland
  • 12 Stunden Autobahn
  • 7 Stunden Dunkelheit

> als 2 Jahre

  • 16 Stunden Grundausbildung
  • 8 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 4 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre 

  • 8 Stunden Grundausbildung 
  • 8 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 4 Stunden Dunkelheit

> als 2 Jahre

  • 6 Stunden Grundausbildung
  • 4 Stunden Überland
  • 2 Stunden Autobahn
  • 2 Stunden Dunkelheit
verliere keine zeit mehr!

Klasse D1E

Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM

Besonderheiten:

  • Vorausetzung Führerschein der Klasse D1
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • keine Theorieausbildung
  • 4 Stunden Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunden Autobahn
  • 1 Stunden Nachtfahrt
verliere keine zeit mehr!

Klasse D

Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Besonderheit:

  • Vorbesitz Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 18 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz C1

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 12 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz C und/oder D1

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 8 Doppelstunden Zusatzstoff

bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre

  • 45 Stunden Grundausbildung 
  • 22 Stunden Überland
  • 14 Stunden Autobahn
  • 8 Stunden Dunkelheit

> als 2 Jahre

  • 33 Stunden Grundausbildung
  • 12 Stunden Überland
  • 8 Stunden Autobahn
  • 5 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre 

  • 14 Stunden Grundausbildung 
  • 16 Stunden Überland
  • 8 Stunden Autobahn
  • 6 Stunden Dunkelheit

> als 2 Jahre

  • 7 Stunden Grundausbildung
  • 8 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Dunkelheit

Bei Vorbesitz D1

  • 20 Stunden Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 5 Stunden Autobahn
  • 5 Stunden Dunkelheit
verliere keine zeit mehr!

Klasse DE

Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

Besonderheit:

  • Vorbesitz Führerschein der Klasse D
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Ärztliche Untersuchung
  • Arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • keine Theorieausbildung
  • 4 Stunden Grundausbildung
  • 3 Stunden Überland
  • 1 Stunden Autobahn
  • 1 Stunden Nachtfahrt

18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben

Die Klassen D und DE können erworben werden:

  1. bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 1;
  2. bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 1
  3. bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
  4. bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
Seit 05/2014: Mindestalter 21 für Bewerber der Klasse D, die als Führer
  1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
  2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.

Seit 28.12.2016:
WICHTIG: Kfz mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind, dürfen – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze –seit 28.12.2016 nicht mehr mit der Klassen C1 oder C gefahren werden.

Es gelten folgende Ausnahmeregelungen: https://www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/bus-klassen.html


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