In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (§ 12 Abs. 2 FeV) steht: „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T haben sich einem Sehtest zu unterziehen." Wenn du anschließend eine Sehtest-Bescheinigung bei der Führerscheinstelle vorlegst, die das Erreichen der vorgeschriebenen Mindestsehschärfe (s.u.) bescheinigt, kannst du den Führerschein machen. Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Taxischein, müssen sich vom Augenarzt untersuchen lassen und darüber ein Gutachten vorlegen (§ 12 Abs. 6 FeV). Diese Untersuchung umfasst neben dem Sehtest eine Prüfung des Gesichtsfelds, des räumlichen Sehens, der Augenbeweglichkeit, des Dämmerungssehens, der Blendungsempfindlichkeit und des Farbensehens.